Das Kinder- und Jugendhilfegesetz beschreibt die Erziehungsberatung wie folgt: Sie soll "Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind" (§28 SGB VIII). Die Erziehungsberatung kann in unseren Räumen oder aufsuchend in der Familie stattfinden.